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Marcus Rentzsch Photodienstleistungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Folgenden AGB genannt soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Marcus Rentzsch Photodienstleistungen – im Folgenden Fotograf genannt und Kunden erreicht werden.

1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für den Fotografen und seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche damit vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn Sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.1. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium Sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

1.2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängel hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

1.3. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Firmenanlässen, Veranstaltungen oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

1.4. Um die Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, ist, während eines Portraitshooting das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers möglichst zu minimieren.

1.5. Bei Firmenanlässen, Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart. Besonders bei Halb- oder Ganztages-Buchungen sind dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

1.6. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

1.7. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Fotograf gewährt freiwillig eine Archivierung von 2 Jahren auf bestimmte Produkte, ab Datum der Auftragsarbeit. Diese archivierten Produkte werden nach 2 Jahren automatisch gelöscht. Die Archivierung ist nicht rechtlich bindend und kann vom Fotografen zu jeder Zeit, ohne Benennung der Gründe gegenüber dem Kunden, oder des Auftraggebers beendet werden.

2. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

2.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Die Eigentumsrechte der Bilder werden nicht übertragen. Eigentumsrechte einzelner Bilder können beim Fotografen käuflich erworben werden. Dies bedarf einen gesonderten Vertrag zwischen Käufer und Fotografen. Die Nutzungs- und Eigentumsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

2.3. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.

2.4. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z. B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber/in hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

2.5. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.6. Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Bearbeiten bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.

2.7. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

2.8. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

3. Paketpreise, Kosten, Zuschläge

3.1. Der Fotograf hat feste, transparente Paketpreise, die sich an den Schweizer Lohndurchschnitt orientieren. Alle Pakete sind garantiert gleich aufgebaut und haben folgende Leistungen enthalten: Fahrtkosten, Bildbearbeitung und Aufbewahrung der Bilder bis Ende des Projekts + 2 Jahre danach. Die Mehrwertsteuer entfällt.

3.2. Für Aufnahmeproduktionen am Wochenende und Feiertagen gilt, wenn nicht gesondert vereinbart, für den Zeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein Wochenend- und Feiertagszuschlag von 25% zum festen Stundenpreis.

3.3. Für Aufnahmeproduktionen in der Nacht gilt, wenn nicht gesondert vereinbart, für den Zeitraum zwischen 22:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens ein Nachtzuschlag von 50% zum festen Stundenpreis.

3.4. Das Tageskontingent pro Monatspaket ist i.d.R. 10 Arbeitstage (AT), an denen ich für Sie unterwegs bin. Die Kontingente/Pakete können flexibel gestaltet werden. Die anderen 10 AT dienen der Bildbearbeitung und sonstigen administrativen Arbeiten. Wochenend- und Feiertags- und Nachtzuschläge werden vorher abgesprochen und in der Rechnung gesondert aufgeführt. Halbjahrespakete haben eine Gültigkeit von 6 Monaten, ab Datum des Vertragsabschlusses und können 1 Monat vor Vertragsende gekündigt werden. Jahrespakete haben eine Gültigkeit von 12 Monaten, ab Datum des Vertragsabschlusses und können 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden.

3.5. Die Pakete sind wie folgt gestaffelt:
• ½ Ar = 4 ½ Stunden
• 1 AT = 9 Stunden
• 1 AW = 5 AT (9 Std.)
• 1 AM = 10 AT
• ½ AJ = 3 AM
• 1 AJ = 6 AM
Das Tageskontingent pro Monatspaket ist i.d.R. 10 AT, an denen ich für Sie unterwegs bin. Die Kontingente/Pakete können grundsätzlich flexibel gestaltet werden. Die anderen 10 AT dienen der Bildbearbeitung und sonstigen administrativen Arbeiten. Wochenend- und Feiertags- und Nachtzuschläge werden vorher abgesprochen und in der Rechnung gesondert aufgeführt.

3.6. Für ½ AT, 1AT, 1AW gelten folgende vertragliche Regeln:

3.6.1. Es gilt der feste Stundenpreis, der als transparente Grundlage der Paketpreise dient. Dieser ist unveränderlich.

3.6.2. Der Auftrag wird nach den Wünschen des Kunden (Ort, Datum, Uhrzeit) ausgeführt.

3.6.3. In einem Vorgespräch werden die Details zum Auftrag gesprochen und festgelegt.
• Bei Aufträgen wird auf eine Anzahlung verzichtet.
• Der Fotograf bestätigt den Auftrag und den schriftlich. Damit wird der zwischen Auftraggeber und Fotograf verbindliche Vertrag gültig.
• Der Auftraggeber erklärt schriftlich die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
• Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Aufnahmetermin, jedoch spätestens 30 Tage danach in Bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig.
• Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten: in diesem Fall entfällt der Postversand.

3.6.4. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch aussergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zulasten des Auftraggebers.

3.6.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren Eigentum des Fotografen.

3.6.6. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

3.6.7. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.6.8. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

3.6.9. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er Schadensersatzansprüche geltend machen.

3.6.10. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar innerhalb von 30 Tagen an den Fotografen zu zahlen Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

3.6.11. Mahnkosten und Verzugszinsen
• Erinnerung: CHF 0.-
• Mahnung: CHF 25.-
• Betreibungsandrohung: CHF 50.-.
• Verzugszinsen: 10% pro angefangenen Monat der geschuldeten Summen
• Die Kosten des Zahlungsbefehls und Betreibung gehen zu Lasten des Schuldners.

3.7. Für 1 AM, ½ AJ, 1AJ gelten folgende vertragliche Regeln:

3.7.1. Halbjahrespakete haben eine Gültigkeit von 6 Monaten, ab Datum des Vertragsabschlusses und können 1 Monat vor Vertragsende gekündigt werden.

3.7.2. Jahrespakete haben eine Gültigkeit von 12 Monaten, ab Datum des Vertragsabschlusses und können 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden.

3.7.3. Es gilt der feste Stundenpreis, der als transparente Grundlage der Paketpreise dient. Dieser ist unveränderlich.

3.7.4. Der Auftrag wird nach den Wünschen des Kunden (Ort, Datum, Uhrzeit) ausgeführt.

3.7.5. In einem Vorgespräch werden die Details zum Auftrag gesprochen und festgelegt.
• Bei Aufträgen wird eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes berechnet.
• Der Fotograf bestätigt den Auftrag und den Betrag schriftlich und damit wird eine Anzahlung innerhalb von 30 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.
• Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
• Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Aufnahmetermin, jedoch spätestens 30 Tage danach in Bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig.
• Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten: in diesem Fall entfällt der Postversand.

3.7.6. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch aussergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zulasten des Auftraggebers.

3.7.7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren Eigentum des Fotografen.

3.7.8. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

3.7.9. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.7.10. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

3.7.11. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er Schadensersatzansprüche geltend machen.

3.7.12. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar innerhalb von 30 Tagen an den Fotografen zu zahlen Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

3.7.13. Mahnkosten und Verzugszinsen:
• Erinnerung: CHF 0.-
• Mahnung: CHF 25.-
• Betreibungsandrohung: CHF 50.-.
• Verzugszinsen: 10% pro angefangenen Monat der geschuldeten Summen
• Die Kosten des Zahlungsbefehls und Betreibung gehen zu Lasten des Schuldners.

3.8. Freie Termine im Studio aufgrund von kurzfristigen Verschiebungen / Absagen können in der Regel nicht mehr belegt werden. Der Fotograf versucht so kulant wie möglich zu sein, jedoch kann er bei einer Verschiebung / Absage den Ausfall in Rechnung stellen.

Fällige Entschädigung als Ausfallhonorar:
• Weniger als 48h vor Shooting = 25% der Auftragssumme
• Weniger als 24h vor Shooting = 50% der Auftragssumme
• Ohne Entschuldigung oder weniger als 1Std. =75% der Auftragssumme
• Ab zwei darauffolgenden Verschiebungen < 48h kann mr-photo.ch den Ausfall voll in Rechnung stellen. (Auftragssumme = inkl. Visagistin, Assistenz usw.)
• Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

4. Haftung

4.1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschehen mit grosser Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen), der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

4.2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

4.3. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.

4.4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

4.5. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrösserungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

4.6. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Nebenpflichten

5.1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.


6. Datenschutz

6.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

7.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

8. Abkürzungen:
• AT = Arbeitstag
• AW = Arbeitswoche
• AM = Arbeitsmonat
• AJ = Arbeitsjahr

Diese AGB gelten ab dem 10.01.2024. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.